FAQ
Nutzen Sie bitte für Ihre Frachtpreisanfragen folgende E-Mail-Adresse: verkauf@mtg-tlc.de
Wir benötigen mindestens folgende Informationen: Versandland, -ort, -PLZ, Empfangsland, -ort, -PLZ, Anzahl der Versandeinheiten, Abmessungen der Versandeinheiten (L x B x H in m), Bruttogewicht in kg (inkl. Verpackungsmaterial), Terminvorgaben, Frankatur/Incoterm, Nettowarenwert der Sendung, ggf. Gefahrgut, Zolldienstleistungen oder weitere Besonderheiten.
Eine Stückgutsendung ist beschränkt auf 2500 kg pro Sendung, max. 1500 kg pro Versandeinheit (ohne Hebebühnenzustellung), max. 1000 kg pro Versandeinheit (mit Hebebühnenzustellung), max. Abmessungen in m (L x B x H) : 2,40 x 1,80 x 2,20
Die Regellaufzeit einer Stückgutsendung in Deutschland beträgt ab Übernahme der Ware 24-48 Stunden; in Europa differiert die Regellaufzeit nach Entfernung und Abfahrtsfrequenz. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an: export@mtg-tlc.de
Die Ware muss grundsätzlich verpackt sein. Für unverpackte und unzureichend verpackte Ware wird keine Haftung übernommen. Die Verpackung sollte so gewählt sein, dass die Ware den Transport- und ggf. mehrfachen Umschlagsprozessen standhält. Waren größer als 1,20m x 0,60m x 0,60m und über 30 kg sollten mittels eines Ladehilfsmittel (Einweg-/ Europalette) versendet werden. Die Größe des Ladehilfsmittels sollte so gewählt sein, dass die darauf befindliche Ware bündig abschließt. Die Ware darf nicht greifbar und sollte nicht ungeschützt sein. Zusätzliche Warnhinweise in Form von Aufklebern („Vorsicht: empfindliche Ware“, „nicht belasten“) sind hilfreich.
Sämtliche Papiere, wie Lieferscheine und Rechnungen, die den Empfänger bei Anlieferung erreichen sollen, sind an der Ware z.B. mittels einer Versandtasche anzubringen. Darüber hinaus ist jedes Packstück auf Identität mit Versender und Empfängerangaben zu etikettieren. Der Fahrer muss ein Beförderungsdokument erhalten in dem sämtliche zur Beförderung relevante Daten einzutragen sind. Bitte beachten Sie, dass Sie für die Angaben im Beförderungsdokument verantwortlich und haftbar sind.
Die Abholung melden Sie idealerweise einen Tag im Voraus an. Bitte beachten Sie, dass Sendungen über 2500 kg und über 1,6 LDM (Lademeter) einen Tag im Voraus bis Mittag angemeldet werden müssen. Abholungen kleinerer Sendungen sind auch noch später möglich, ggf. auch am Verladetag. Grundsätzlich gilt: je früher die Anmeldung, desto besser kann der entsprechende Laderaum für Ihre Sendung geplant werden.
In Abhängigkeit von Sendungsgröße und Entfernung kann die Abholzeit differieren. In der Regel wird jedoch die Ware bei Ihnen voraussichtlich in der Zeit von 11-16 Uhr an einem von Ihnen bestimmten Tag abgeholt. Bitte informieren Sie uns, wenn es bei Ihnen oder auch Ihren Empfängern speziell zu beachtende Warenannahme- bzw. Versandzeiten, sowie Be-/ Entladesituationen gibt, wie z.B. Hebebühne erforderlich, nur 7,5 t-LKW erlaubt, u.s.w.
Für die beförderungssichere Beladung (als auch für die Entladung) ist der Absender/Auftraggeber (bzw. der Empfänger) verantwortlich. Die Ladung ist beförderungssicher, wenn das Ladegut so verstaut oder befestigt wird, dass es einen normalen Transport unbeschadet überstehen kann. Der Frachtführer hingegen trägt die Verantwortung der betriebssicheren Beladung. Die Ladung ist betriebssicher, wenn sie selbst ausreichend geschützt ist und niemanden gefährdet oder schädigt.
Sie können unser Internetportal zur Sendungserfassung „AX4“ zu nutzen; hier können die Daten erfasst, Etiketten und Versandpapiere gedruckt und die Daten per DFÜ an uns übermittelt werden. Um einen Zugang zu erhalten, wenden Sie sich bitte an: verkauf@mtg-tlc.de
Nein. Grundsätzlich müssen Sie entscheiden, ob Sie eine Transportversicherung über den Spediteur eindecken wollen oder nicht, da Sie ggf. über eine eigene Transportversicherung verfügen oder diese Kosten sparen wollen. Bitte beachten Sie, dass die Beurteilung Ihres möglichen Regressanspruchs bei Nichteindeckung der Transportversicherung Haftungsbegrenzungen unterliegt (siehe auch: „ADSP“- Allgemeine Deutsche Spediteurbedingungen). Um eine Transportversicherung für Sie eindecken zu können, benötigen wir den Nettowarenwert der Sendung, den Sie auch im Speditionsübergabeschein angeben müssen. Die Angabe des Warenwertes verstehen wir als Auftrag zur Eindeckung der Transportversicherung. Bitte vermeiden Sie eine Unterdeckung der Transportversicherung, da dies auch Auswirkungen auf die Erstattung eines potentiellen Regressanspruchs hat.
Wir transportieren keine Lebensmittel, keine lebenden Pflanzen und Tiere, keine Valoren und Wertgegenstände, noch Antiquitäten sowie Umzugsgut bzw. aufgebaute Möbel. Darüber hinaus übernehmen wir keine Transporte von Privatpersonen an Privatpersonen.
Die normale Zustellleistung beim Empfänger endet mit dem zur Verfügung stellen der Ware am beauftragten Empfangsort. Bitte beachten Sie, dass Fahrer, die aufgrund des Wunsches des Empfängers die Zustellleistung erweitern, als Erfüllungshilfe des Auftraggebers/Empfängers fungieren. Für die Be- und Entladung ist der Auftraggeber bzw. der Empfänger verantwortlich. Sollte ein Verbringen der Ware „frei Verwendungsstelle“ nötig sein, fragen Sie dies bitte unbedingt zuvor bei uns an.
Im Stückgutbereich sind zumeist LKW mit Hebebühne im Einsatz, im Teil- und Komplettpartiebereich ist das hingegen eher die Ausnahme. Daher gilt: Sollte eine Hebebühnenzustellung nötig sein, ist dies im Auftrag entsprechend zu vermerken.
NightLine NextDay: Garantiere Zustellung innerhalb Deutschlands am nächsten Werktag
NightLineEurope Priority: Kurze, klar definierte Laufzeiten für Beschaffung und Distribution in Europa
NightLine(Europe) Fix: Exakt steuerbare Lieferterminvorgaben entlasten Kommissionierzonen beim Lieferanten und optimieren Wareneingangsströme beim Kunden
Innerhalb der Cargoline Produkte sind uhrzeitgeführte Zustellungen bis 8/10/12 Uhr im Rahmen von NightLinePlus in Deutschland und teilweise auch in Europa möglich. Genauere Informationen erhalten Sie in unserem Kundenservice (service@mtg-tlc.de).
Sie können den Verlauf einer Stückgutsendung mit Hilfe unserer Sendungsverfolgung ansehen (siehe unter Service: „Sendungsverfolgung“) oder fragen per E-Mail in unserem Kundenservice (service@mtg-tlc.de) nach. Unsere Mitarbeiter helfen Ihnen gerne weiter!
Bitte wenden Sie sich hier in erster Linie zunächst einmal an unsere fachkundige und hilfsbereite Mitarbeiter im Kundenservice: service@mtg-tlc.de
Gern können wir Ihnen den Service bieten, Ihnen in regelmäßigen Abständen entsprechende Nachweise auf eine von Ihnen vorgegebene E-Mail-Adresse als Einzel- oder Sammelnachweis in Form einer PDF-Datei kostenpflichtig zur Verfügung zu stellen. Erfragen Sie weitere Details bei unseren Mitarbeitern im Verkauf: verkauf@mtg-tlc.de
Wir arbeiten ausschließlich mit Europaletten und Gitterboxpaletten. Ein Gitterboxtausch ist lediglich in Deutschland möglich, Europaletten werden in DE, AT und BeNeLux getauscht. Weitere Länder nur auf Anfrage. Die Bewegungen von tauschfähigen Ladehilfsmitteln werden in den Transportdokumenten festgehalten und quittiert sowie per Kontenführung festgehalten und können somit wieder auf Wunsch ausgetauscht werden.
Handelsrechnung 3-fach mit Firmenstempel und Unterschrift, Ursprungserklärung, Ausfuhrerklärung (ABD), EUR1 ab einem Warenwert von 6.000€/Sendung
Nei Fragen zum Thema Zollformalitäten wenden Sie sich bitte an: export@mtg-tlc.de
Bitte wenden Sie sich bei Rechnungsreklamationen an den Abrechner, der auf der Rechnung angegeben ist.
L x B in m / 2,40 m; allerdings ist dabei zu beachten, dass sich diese Formel auf eine spitze Lademeterberechnung bezieht und keinen Stauverlust berücksichtigt, der aber der Ware des Kunden angelastet wird, die den Stauverlust verursacht.
Beim frachtpflichtigen Gewicht prüft man das effektive Gewicht mit dem Gewicht nach Kubikmeter oder LDM. Das jeweils höhere Gewicht ist dann das frachtpflichtige Gewicht.Beispiel: 1 Palette (1,20 x 0,80 x 1,00) = 100 kg effektiv; 150 kg/cbm; frachtpflichtiges Gewicht = 144 kg